Anlage II – (zu § 4)

VSERVICEAUSBV · Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Verkehrsservice/zur Kauffrau für Verkehrsservice

(Fundstelle: BGBl.
I 1997, S. 1592 - 1594)
1.
Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.der Ausbildungsbetrieb,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
3.Marketing, Lernziele a und b,
5.Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziele a und b,
6.Vertrieb, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziel a,
10.1Zahlungsverkehr, Lernziele a und b,
10.2Buchführung, Lernziel b,
10.5Materialbeschaffung und -verwaltung
zu vermitteln.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 7.1Service und Betreuung, Lernziele a und b,
7.2Technischer Service, Lernziel a,
7.3Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziel a,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziele a und e,
fortzuführen.
2.
Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziel b,
5.Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel c,
9.Begleitservice, Lernziele a und b,
10.1Zahlungsverkehr, Lernziel c,
und je nach Schwerpunkt a)in Verbindung mit der Berufsbildposition2.Vertrieb, Lernziele a und b,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder
b)in Verbindung mit den Berufsbildpositionen1.Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel c,
1.1Service und Betreuung, Lernziele a, b und e,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
2.1Arbeitsorganisation,
6.Vertrieb, Lernziele a und b,
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziel c,
7.1Service und Betreuung, Lernziel c,
8.Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele a bis c,
und je nach Schwerpunkt a)in Verbindung mit der Berufsbildposition2.Vertrieb, Lernziele d und e,
des Schwerpunktes A "Verkauf und Service" oder
b)in Verbindung mit der Berufsbildposition1.1Service und Betreuung, Lernziel c,
des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
2.1Arbeitsorganisation,
2.2Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben, Lernziele b und c,
6.Vertrieb, Lernziel c,
7.3Notfallmaßnahmen in Verkehrsanlagen, Lernziele b und c,
8.Funktionsfähigkeit der Transportmittel, Lernziele d und e,
9.Begleitservice, Lernziel c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
2.1Arbeitsorganisation,
2.2Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
7.1Service und Betreuung, Lernziel a,
fortzuführen.
3.
Ausbildungsjahr
(1)In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 3.Marketing, Lernziele c bis e,
4.1Kommunikation mit Kunden, Lernziel d,
7.1Service und Betreuung, Lernziel d,
7.2Technischer Service, Lernziel b,
10.1Zahlungsverkehr, Lernziel d,
10.2Buchführung, Lernziele a und c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
9.Begleitservice, Lernziele a und b,
10.5Materialbeschaffung und -verwaltung
fortzuführen.
(2)In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig a)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"1.Marketing, Lernziele a und b,
2.Vertrieb, Lernziele c, f bis h,
in Verbindung mit der Berufsbildposition10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
2.1Arbeitsorganisation,
2.2Funktion und Wirkung von Informations- und Kommunikationssystemen,
4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
5.Verkehrsmittel im Personenverkehr, Lernziel b,
fortzuführen oder
b)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"1.Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziele a, b, d bis h,
1.1Service und Betreuung, Lernziel d,
1.2Technischer Service, Lernziele a und b,
in Verbindung mit der Berufsbildposition10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.4Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5Umweltschutz,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme,
4.2Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgaben,
fortzuführen.
(3)In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig a)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes A "Verkauf und Service"1.Marketing, Lernziele c bis e,
2.Vertrieb, Lernziel i,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
10.4Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.3Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen oder
b)die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen des Schwerpunktes B "Sicherheit und Service"1.Sicherheits- und Serviceleistungen, Lernziel i,
1.1Service und Betreuung, Lernziel f,
1.2Technischer Service, Lernziel c,
in Verbindung mit den Berufsbildpositionen10.3Kosten- und Leistungsrechnung, Lernziel d,
10.4Controlling
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen1.3Personalwesen, arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften,
2.Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme
fortzuführen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage II VSERVICEAUSBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage II VSERVICEAUSBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.