§ 4 – Gliederung der Prüfung

VTMBAPROVTFPRV · Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik und Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik-Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik

Die Prüfung nach § 2 gliedert sich in drei Prüfungsteile: 1.Prüfungsteil „Veranstaltungsprozesse“ nach den §§ 6 bis 10,
2.Prüfungsteil „Betriebliches Management“ nach den §§ 11 bis 16 sowie
3.Prüfungsteil „Veranstaltungsprojekt“ nach den §§ 17 bis 20.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 4 VTMBAPROVTFPRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 4 VTMBAPROVTFPRV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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