Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
VUDAT-DV · 13 Normen
- § 1Verkehrsunternehmensdatei
- § 2Zu speichernde Daten
- § 3Datenübermittlung aus der Verkehrsunternehmensdatei
- § 4Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Verkehrsunternehmensdatei, Datenlöschung
- § 4aDatenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der Führung der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren und Datenabruf
- § 4bVerfahren der Datenübermittlung an das Bundesamt zum Zwecke der allgemeinen Risikoeinstufung
- § 5Auskunft an Behörden
- § 6Verantwortung für die Datenübermittlung und die Datenrichtigkeit
- § 7Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
- § 8Ordnungswidrigkeiten
- § 9Inkrafttreten
Verordnung zur Durchführung der Verkehrsunternehmensdatei nach dem Güterkraftverkehrsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.