§ 130 – Umfang der Gefahrtragung
VVG · Gesetz über den Versicherungsvertrag
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 22.02.2018 – IV ZR 318/16ECLI:DE:BGH:2018:220218BIVZR318.16.0
- BGH, Beschl. v. 08.11.2017 – IV ZR 318/16ECLI:DE:BGH:2017:081117BIVZR318.16.0
- BGH, Urt. v. 09.11.2011 – IV ZR 15/10
Sind vom Versicherungsschutz Schäden ausgenommen, die vom Versicherten einer Geld- und Werttransportversicherung vorsätzlich herbeigeführt werden, beeinträchtigt eine lediglich fahrlässige oder grob fahrlässige Verursachung eines Schadens den zu gewährenden Versicherungsschutz nicht .
- BGH, Urt. v. 09.11.2011 – IV ZR 172/10
Geldtransport IV Zum Begriff des Versicherungsfalles in einer Geld- und Werttransportversicherung, wenn die Versicherungsnehmerin Bargeld nicht entsprechend den Vorgaben des Transportvertrages zur Geldversorgung beim Auftraggeber abliefert.
Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 130 VVG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.
Kann ich § 130 VVG direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?
Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.
Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.