Art. 6 – Versicherungsverhältnisse nach § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag

VVGEG · Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz gilt nicht für die in § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bezeichneten Altverträge.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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