§ 13 – Verwaltungsverfahren
VWREHAG · Gesetz über die Aufhebung rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen im Beitrittsgebiet und die daran anknüpfenden Folgeansprüche
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BVerwG, Urt. v. 24.07.2019 – 8 C 1/19ECLI:DE:BVerwG:2019:240719U8C1.19.0
Die zur Verhinderung eines bestimmten Grenzübertritts ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR waren hoheitliche Maßnahmen im Einzelfall, die sich individuell und konkret gegen den Betroffenen richteten. Sie unterliegen deshalb nach § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 1 Satz 1 VwRehaG bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen der verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung.
- BVerwG, Beschl. v. 01.10.2018 – 3 B 20/17ECLI:DE:BVerwG:2018:011018B3B20.17.0
- BVerwG, Beschl. v. 09.02.2015 – 3 B 20/14
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