§ 6 – Verhältnis zur Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme

W_RMELV · Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

Soweit diese Verordnung keine abweichenden Regelungen enthält, bleiben die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme unberührt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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