§ 11 – Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen

WDO_2025 · Wehrdisziplinarordnung

(1)Vorbildliche Pflichterfüllung oder hervorragende Einzeltaten können durch förmliche Anerkennungen gewürdigt werden.
(2)Förmliche Anerkennungen erfolgen durch Kompanie- oder Tagesbefehl.
(3)Mit einer förmlichen Anerkennung kann Sonderurlaub bis zu 14 Arbeitstagen verbunden werden.
(4)Gute Leistungen können auch durch Auszeichnungen anderer Art gewürdigt werden.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 11 WDO_2025 und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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