§ 13a – Zivilschutz oder Katastrophenschutz
WEHRPFLG · Wehrpflichtgesetz
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BSG, Urt. v. 26.03.2020 – B 3 KR 10/19 RECLI:DE:BSG:2020:260320UB3KR1019R0
- BFH, Urt. v. 19.10.2017 – III R 8/17ECLI:DE:BFH:2017:U.191017.IIIR8.17.0
Verpflichtet sich ein Kind zu einem mehrjährigen Dienst im Katastrophenschutz (hier: Dienst bei der freiwilligen Feuerwehr) und wird es deshalb vom Wehrdienst freigestellt, erwächst daraus keine Verlängerung der kindergeldrechtlichen Berücksichtigungsfähigkeit über das 25. Lebensjahr hinaus.
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