Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin
WEINTECHAUSBV · 9 Normen
- § 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2Dauer der Berufsausbildung
- § 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4Durchführung der Berufsausbildung
- § 5Zwischenprüfung
- § 6Abschluss- oder Gesellenprüfung
- § 7Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über die Berufsausbildung zum Weintechnologen und zur Weintechnologin ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.