Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung
WGSVG · 27 Normen
- § 1Begriffsbestimmungen
- § 2Amtshilfe
- § 3Glaubhaftmachung
- § 4Jahresarbeitsverdienst bei verfolgungsbedingtem Wechsel der Tätigkeit
- § 5Zahlungen ins Ausland an Ausländer
- § 6Zahlungen ins Ausland an Deutsche
- § 7Grundsatz
- § 8Freiwillige Versicherung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- § 9Beitragsnachzahlung bei Beitragserstattung wegen Heirat
- § 10Freiwillige Versicherung für pflichtversicherte Verfolgte
- § 10aNachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten
- § 11Gleichstellung nachgezahlter Beiträge mit Pflichtbeiträgen
- § 12Gleichstellung von Zeiten einer Beschäftigung oder Tätigkeit mit Pflichtbeitragszeiten
- § 12aAnrechnung von Kindererziehungszeiten
- § 13Berücksichtigung von Anrechnungszeiten
- § 14Besondere Ermittlung der Entgeltpunkte für Beitragszeiten
- § 15Bewertung von Verfolgungszeiten für pflichtversicherte Verfolgte
- § 16Gleichstellung von Verfolgungszeiten für den Leistungszuschlag
- § 17Entgeltpunkte für nachgezahlte Beiträge für Zeiten vor Rentenbeginn
- § 17aAusnahmen von der Anwendung des neuen Rechts
- § 17bAusnahmen von der Anwendung des alten Rechts
- § 17cRentenbeginn in Sonderfällen
- § 18Zahlungen an Verfolgte
- § 19Zahlungen an vertriebene Verfolgte
- § 20Gleichstellung vertriebener Verfolgter mit Vertriebenen
- § 21Wiedereröffnung eines außerordentlichen Nachentrichtungsrechts
- § 22Nachentrichtung für Zeiten der freiwilligen Versicherung
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts in der Sozialversicherung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.