Verordnung zur Geschäftsführung der Prüfungsstellen und der Beschwerdeausschüsse nach § 106c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
WIPR_FVO · 8 Normen
- § 1Prüfungsstelle und Beschwerdeausschuss
- § 2Aufgaben und Entschädigung des Vorsitzenden
- § 3Pflichten der Mitglieder, Abberufung, Datenschutz
- § 4Aufgaben und Personal der Prüfungsstelle
- § 5Kostentragung
- § 6Inkrafttreten
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