§ 67a – Absehen von der Verfolgung gegen Auflage

WIPRO · Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

(1)Der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer kann mit Zustimmung des Berufsangehörigen, der Abschlussprüferaufsichtsstelle und der für die Entscheidung im berufsgerichtlichen Verfahren nach § 72 Absatz 1 zuständigen Kammer für Wirtschaftsprüfersachen vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme nach § 68 Absatz 1 absehen und dem Berufsangehörigen zugleich die Auflage erteilen, einen Geldbetrag zu zahlen. Voraussetzung dafür ist, dass 1.die Auflage geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Ahndung der Berufspflichtverletzung zu beseitigen, und
2.die Schwere der Schuld des Berufsangehörigen dem vorläufigen Absehen von der Verhängung einer solchen Maßnahme nicht entgegensteht.
Für die Bemessung des Geldbetrags gilt § 68 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Absatz 3 Satz 1 bis 3 entsprechend.
(2)Zur Erfüllung der Auflage setzt der Vorstand der Wirtschaftsprüferkammer dem Berufsangehörigen eine einmonatige Frist, die einmalig um höchstens einen Monat verlängert werden kann. § 68 Absatz 7 Satz 1 gilt entsprechend. Erfüllt der Berufsangehörige die Auflage, so kann gegen ihn wegen dieser Berufspflichtverletzung keine berufsaufsichtliche Maßnahme mehr verhängt werden. Erfüllt der Berufsangehörige die Auflage nicht vollständig, so wird der Geldbetrag, den er zu ihrer Erfüllung gezahlt hat, nicht erstattet.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 67a WIPRO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 67a WIPRO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.