(1)Prüfungsgebiete sind 1.Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht,
2.Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre,
3.Wirtschaftsrecht und
4.Steuerrecht.
(2)Das Prüfungsgebiet Wirtschaftliches Prüfungswesen, Unternehmensbewertung und Berufsrecht umfasst: 1.Rechnungslegung a)Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht,
b)Konzernabschluss und Konzernlagebericht, Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen,
c)international anerkannte Rechnungslegungsgrundsätze,
d)Rechnungslegung in besonderen Fällen,
e)Jahresabschlussanalyse;
2.Prüfung a)Prüfung der Rechnungslegung: rechtliche Vorschriften und Prüfungsstandards, insbesondere Prüfungsgegenstand und Prüfungsauftrag, Prüfungsansatz und Prüfungsdurchführung, Bestätigungsvermerk, Prüfungsbericht und Bescheinigungen, andere Reporting-Aufträge,
b)sonstige gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, insbesondere aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfung von Risikofrüherkennungssystemen, Geschäftsführungsprüfungen,
c)andere betriebswirtschaftliche Prüfungen, insbesondere Due-Diligence-Prüfungen, Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unterschlagungsprüfungen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Prüfung von Sanierungskonzepten;
3.Grundzüge und Prüfung der Informationstechnologie;
4.Bewertung von Unternehmen und Unternehmensanteilen;
5.Berufsrecht, insbesondere Organisation des Berufs, Berufsaufsicht, Berufsgrundsätze und Unabhängigkeit.
(3)Das Prüfungsgebiet Angewandte Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre umfasst: 1.Angewandte Betriebswirtschaftslehre a)Kosten- und Leistungsrechnung,
b)Planungs- und Kontrollinstrumente,
c)Unternehmensführung und Unternehmensorganisation,
d)Unternehmensfinanzierung sowie Investitionsrechnung,
einschließlich methodischer Problemstellungen der externen Rechnungslegung, der Corporate Governance und der Unternehmensbewertung;
2.Volkswirtschaftslehre a)Grundzüge der Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik,
b)Grundzüge der Finanzwissenschaft;
die Nummern 1 und 2 umfassen Grundkenntnisse anwendungsorientierter Mathematik und Statistik.
(4)Das Prüfungsgebiet Wirtschaftsrecht umfasst: 1.Grundzüge des Bürgerlichen Rechts einschließlich Grundzüge des Arbeitsrechts und Grundzüge des internationalen Privatrechts, insbesondere Recht der Schuldverhältnisse und Sachenrecht;
2.Handelsrecht, insbesondere Handelsstand und -geschäfte einschließlich internationalem Kaufrecht;
3.Gesellschaftsrecht (Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, Recht der verbundenen Unternehmen), Corporate Governance und Grundzüge des Kapitalmarktrechts;
4.Umwandlungsrecht;
5.Grundzüge des Insolvenzrechts;
6.Grundzüge des Europarechts.
(5)Das Prüfungsgebiet Steuerrecht umfasst: 1.Abgabenordnung und Nebengesetze, Finanzgerichtsordnung;
2.Recht der Steuerarten, insbesondere a)Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer,
b)Bewertungsgesetz, Erbschaftsteuer, Grundsteuer,
c)Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer,
d)Umwandlungssteuerrecht;
3.Grundzüge des Internationalen Steuerrechts.
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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