Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
WP_GANGEBV · 15 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage
- § 3Grundsatz
- § 4Berücksichtigung von Vorerwerben
- § 5Berücksichtigung inländischer Börsenkurse
- § 6Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse
- § 7Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
- § 8Antragstellung
- § 9Befreiungstatbestände
- § 10Antragsinhalt
- § 11Antragsunterlagen
- § 12Prüfung der Vollständigkeit des Antrags
- § 12aÜbergangsvorschriften
- § 13Inkrafttreten
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.