Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung
WPANRV · 13 Normen
- § 1Besondere Eignung von Masterstudiengängen
- § 2Anerkennungsgrundlagen
- § 3Anforderungen an den Zugang zum Masterstudiengang und dessen Ausgestaltung
- § 4Referenzrahmen
- § 5Akkreditierung
- § 6Anrechnung von Leistungen aus dem Masterstudiengang auf das Wirtschaftsprüfungsexamen und Anrechnungsverfahren
- § 7Voraussetzungen der Anrechnung
- § 8Bestätigung der Gleichwertigkeit an die Hochschule
- § 9Anrechnung auf das Wirtschaftsprüfungsexamen
- § 10Übergangsvorschriften
- § 11Inkrafttreten
Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.