§ 18 – Ermittlung der Eigenmittel

WPIPR_FBV · Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Wertpapierinstitute sowie über die zu erstellenden Berichte

(1)Es ist zu beurteilen, ob die von dem Wertpapierinstitut getroffenen Vorkehrungen zur ordnungsgemäßen Ermittlung des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals angemessen sind und ob das Wertpapierinstitut die aus Artikel 54 der Verordnung (EU) 2019/2033 folgenden Anzeigepflichten ordnungsgemäß erfüllt hat. Dabei sind wesentliche Verfahrensänderungen während des Berichtszeitraums darzustellen.
(2)Die Berechnung der Eigenmittelanforderungen nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/2033 ist zu beurteilen. In diesem Zusammenhang ist jeweils gesondert zu beurteilen die korrekte Berechnung 1.der fixen Gemeinkosten nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/2033,
2.des permanenten Mindestkapitals nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2019/2033 sowie
3.der K-Faktor-Anforderung nach Artikel 15 der Verordnung (EU) 2019/2033.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 18 WPIPR_FBV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 18 WPIPR_FBV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.