Art. 2

WPOSTVTR1989G · Gesetz zu den Verträgen vom 14. Dezember 1989 des Weltpostvereins

Der Bundesminister für Post und Telekommunikation wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Vollzugsordnungen vom 15. Dezember 1989 zu den in Artikel 1 unter Nummer 3 bis 7 genannten Verträgen sowie Änderungen, die der Vollzugsrat des Weltpostvereins vor Zusammentreten des nächsten Weltpostkongresses zu diesen Vollzugsordnungen beschließt, in Kraft zu setzen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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