Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines Registers zum Schutz des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge und Konzessionen
WREGG · 12 Normen
- § 1Einrichtung des Wettbewerbsregisters
- § 2Eintragungsvoraussetzungen
- § 3Inhalt der Eintragung in das Wettbewerbsregister
- § 4Mitteilungen
- § 5Gelegenheit zur Stellungnahme vor Eintragung in das Wettbewerbsregister; Auskunftsanspruch
- § 6Abfragepflicht für Auftraggeber; Entscheidung über einen Ausschluss vom Vergabeverfahren
- § 7Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister nach Fristablauf; Rechtswirkung der Löschung
- § 8Vorzeitige Löschung der Eintragung aus dem Wettbewerbsregister wegen Selbstreinigung; Gebühren und Auslagen
- § 9Elektronische Datenübermittlung
- § 10Verordnungsermächtigung
- § 11Rechtsweg
- § 12Anwendungsbestimmungen
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