Verordnung zur Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zur Übertragung von Aufgaben auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 20 des Stabilisierungsfondsgesetzes
WSF-_V · 11 Normen
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Bestimmung der Entscheidungsorgane
- § 3Antragsregistrierung
- § 4Antragsbearbeitung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 5Entscheidungsvorschläge des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
- § 6Zusammenarbeit von Finanzagentur und Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 7Weitere Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 8Zusammenarbeit mit Dritten
- § 9Sonstige Befugnisse des Bundesministeriums der Finanzen
- § 10Inkrafttreten
Verordnung zur Verwaltung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds und zur Übertragung von Aufgaben auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau nach § 20 des Stabilisierungsfondsgesetzes ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.