§ 1

WTOVORRV · Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 WTOVORRV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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