§ 45 – Anrechnung der risikogewichteten KSA-Positionswerte für Verbriefungspositionen

WUSOLVV · Verordnung über die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung

Ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, das Originator, Investor oder Sponsor einer Verbriefungstransaktion ist, hat für die Gesamtheit seiner Verbriefungspositionen risikogewichtete Positionswerte zu ermitteln. Ein Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung, das Originator einer Verbriefungstransaktion ist, braucht für die zu dieser Verbriefungstransaktion gehörenden Verbriefungspositionen keinen risikogewichteten Positionswert zu berücksichtigen, wenn es aus dieser Verbriefungstransaktion keine Anrechnungserleichterung in Anspruch nimmt.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 45 WUSOLVV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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