§ 1 – Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

WVWA_G · Gesetz zur Übertragung von Aufgaben der Bundeswehrverwaltung auf neue Behörden der Personalmanagementorganisation der Bundeswehr

Dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr werden die Aufgaben und Befugnisse des Bundesamtes für Wehrverwaltung und der Wehrbereichsverwaltungen übertragen, die diese wahrnehmen nach 1.dem Wehrpflichtgesetz,
2.dem Soldatengesetz,
3.der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung,
4.der KV-/PV-Pauschalbeitragsverordnung,
5.der RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung,
6.der Unabkömmlichstellungsverordnung,
7.der Verordnung über die Feststellung und Deckung des Arbeitskräftebedarfs nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz,
8.der Berufsförderungsverordnung und
9.der Personalaktenverordnung Soldaten.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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