Art. 1 – Zustimmung zum Vertrag

WWSUG · Gesetz zu dem Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik

Dem in Bonn am 18. Mai 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik einschließlich des Gemeinsamen Protokolls, der Anlagen I bis IX und der bei der Unterzeichnung des Vertrages abgegebenen Protokollerklärungen wird zugestimmt. Der Vertrag und die vorgenannten weiteren Urkunden werden nachstehend veröffentlicht.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

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