Anlage 2 – Bezeichnungen und Kennzeichen der Europäischen Organisation für Kernforschung

WZG_4CERNBEK · Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Europäische Organisation für Kernforschung Organisation Europeenne pour la Recherche Nucleaire European Organization for Nuclear Research CERN (Inhalt: Nicht darstellbares Kennzeichen,Fundstelle: BGBl. I 1967, 578, bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 2 WZG_4CERNBEK und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 2 WZG_4CERNBEK direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.