Anlage 1

WZG_4IBRD_IDA_IFCBEK · Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Ergänzung der Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (Ergänzung von Abschnitt II Nr. 10 der Anlage zu der Bekanntmachung vom 12. September 1963, BGBl. I S. 781, und von Anlage 2 der Bekanntmachung vom 16. Juni 1966, BGBl. I S. 390): (Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen,Fundstelle: BGBl. I 1980, 2352)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 1 WZG_4IBRD_IDA_IFCBEK und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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