Anlage 8 – (zu § 12 Absatz 1 und 2)

ZAGANZV · Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2326 - 2328;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Anlage 8 ZAGANZV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Anlage 8 ZAGANZV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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