Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
ZIEV · 14 Normen
- § 1Angemessenheit der Eigenmittel und Erforderlichkeit der Absicherung
- § 2Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- § 3Berechnung nach Methode A
- § 4Berechnung nach Methode B
- § 5Berechnung nach Methode C
- § 6Festlegung der Methode
- § 7Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- § 8Berechnung bei Erbringung von Zahlungsdiensten
- § 9Berechnung nach Methode D für die Ausgabe von E-Geld
- § 10Kriterien bei Zahlungsauslösediensten
- § 11Kriterien bei Kontoinformationsdiensten
- § 12Meldungen zur Eigenmittelausstattung
- § 13Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen
- § 14Inkrafttreten
Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung und die erforderliche Absicherung für den Haftungsfall von Instituten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.