§ 1 – Anwendungsbereich

ZIRKREGV · Verordnung über die Registrierung von Erlaubnissen zur Zurschaustellung von Tieren an wechselnden Orten

Diese Verordnung regelt die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten im automatisierten Verfahren zum Zwecke der Überwachung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen durch Betriebe im Sinne von § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 Buchstabe d des Tierschutzgesetzes.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 1 ZIRKREGV und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich § 1 ZIRKREGV direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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