§ 3 – Verbot von gewerbsmäßigen Eingriffen zur Umgehung von Zugangskontrolldiensten

ZKDSG · Gesetz über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangskontrolldiensten

Verboten sind 1.die Herstellung, die Einfuhr und die Verbreitung von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
2.der Besitz, die technische Einrichtung, die Wartung und der Austausch von Umgehungsvorrichtungen zu gewerbsmäßigen Zwecken,
3.die Absatzförderung von Umgehungsvorrichtungen.

Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich § 3 ZKDSG und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

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