Zollverwaltungsgesetz
ZOLLVG · 42 Normen
- § 1Aufgaben der Zollverwaltung
- § 2Verkehrswege
- § 3Zeitliche Beschränkung der Ein- und Ausfuhr
- § 4Gestellung
- § 5Sondervorschriften für Postsendungen
- § 6Zolltarif
- § 7Nichtannahme der Zollanmeldung
- § 8Nämlichkeitssicherung
- § 9Zollbehandlung auf dem Betriebsgelände bestimmter Unternehmen
- § 10Zollamtliche Überwachung
- § 10aZollbedienstete in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung; Befugnisse bei Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- § 11Datenübermittlung mit dem Ausland sowie an und von über- oder zwischenstaatlichen Stellen
- § 11cDatenübermittlung zu Zwecken des Risikomanagements
- § 12Weiterleitungsbefugnis
- § 12aÜberwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln
- § 12bBefugnisse des Zollfahndungsdienstes bei der Verfolgung der internationalen organisierten Geldwäsche
- § 12cAmtshandlungen von Beamten der Bundespolizei im Zuständigkeitsbereich der Zollverwaltung
- § 12dAmtshandlungen von Zollbediensteten in den Vollzugsbereichen der Zollverwaltung im Zuständigkeitsbereich eines Landes
- § 12eÜberwachung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren
- § 13Verwertung von Waren
- § 14Grenznaher Raum
- § 15Grundstücke und Bauten in Grenznähe, an Freizonengrenzen und auf Flugplätzen
- § 16Enteignung
- § 17Zollbehörden und Zollstellen, Grenzaufsichtsdienst
- § 17aZentralstelle für Risikoanalyse
- § 18Öffnungszeiten und Amtsplätze
- § 19Beistand
- § 20Freizonen
- § 21Persönliche Beschränkungen
- § 22Bauten in Freizonen
- § 23Überwachung von Freizonen
- § 24Helgoland
- § 25Beschränkung des Warenverkehrs
- § 26Versand
- § 27Abgabenerhebung zum Pauschsatz
- § 28Rechtsverordnungsermächtigungen für Verfahrensregelungen
- § 28aVerfahrensermächtigung für die elektronische Kommunikation
- § 29Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit
- § 30Rechtsverordnungsermächtigung für die Anordnung außertariflicher Zollfreiheit zur Förderung der Luft- und Schifffahrt
- § 31Bußgeldvorschriften
- § 31aEinziehung
- § 32Nichtverfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, Erhebung eines Zuschlags
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