§ 1 – Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz
ZOZ_V · Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten des Präsidenten der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben nach dem Vermögenszuordnungsgesetz in Verbindung mit dem Zuordnungsergänzungsgesetz auf den Oberfinanzpräsidenten der Oberfinanzdirektion Berlin
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
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