§ 1092a – Rechtsbehelf bei Nichtzustellung oder bei nicht ordnungsgemäßer Zustellung des Europäischen Zahlungsbefehls
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-389/23 – Bulgarfrukt - Fruchthandels GmbH gegen Oranzherii Gimel II EOODECLI:EU:C:2024:1001
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Europäisches Mahnverfahren – Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 – Für vollstreckbar erklärter Europäischer Zahlungsbefehl – Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 – Anlässlich der Vollstreckung festgestellte ungültige Zustellung – Nationale Regelung, die einen Rechtsbehelf vorsieht, mit dem der Antragsgegner die Aufhebung eines Europäischen Zahlungsbefehls beantragen kann – Rechtsfolgen – Verpflichtung des angerufenen Gerichts, den Europäischen Zahlungsbefehl für nichtig zu erklären
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