§ 866 – Arten der Vollstreckung
ZPO · Zivilprozessordnung
Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG · aktuelle Fassung
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- BGH, Beschl. v. 21.10.2021 – V ZB 52/20ECLI:DE:BGH:2021:211021BVZB52.20.0
1. Bei der Eintragung einer Zwangssicherungshypothek können Zinsen, die in dem Vollstreckungstitel als Nebenforderungen ausgewiesen sind, nicht in kapitalisierter Form der Hauptforderung hinzugerechnet und als Betrag der Hypothek eingetragen werden. 2. Eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften i.S.v. § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO liegt vor, wenn das Grundbuchamt bei der Eintragung das Gesetz nach seinem objektiven Inhalt nicht oder nicht richtig anwendet; darauf, ob die der Eintragung zugrundeliegende Rechtsauffassung des Grundbuchamtes vertretbar ist oder war, kommt es nicht an.
- BGH, Beschl. v. 25.02.2016 – V ZB 25/15ECLI:DE:BGH:2016:250216BVZB25.15.0
Eine als Forderungsbescheid bezeichnete und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Aufstellung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge, mit der der Adressat zur Zahlung des Saldos aufgefordert wird, stellt einen Verwaltungsakt im Sinne von § 31 Satz 1 SGB X dar, der gemäß § 66 Abs. 4 Satz 1 SGB X nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung vollstreckt werden kann; das Vollstreckungsgericht darf nicht überprüfen, ob der Bescheid ausreichend begründet ist und ob er inhaltlich zutreffend ist (Abgrenzung zu BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2007, I ZB 19/07, MDR 2008, 712 f.).
- Für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an. Wurde die Vollstreckung der Zwangsgeldfestsetzung schon zuvor beendet, etwa durch Eintragung einer Sicherungshypothek, ist dieser frühere Zeitpunkt für die Beurteilung maßgeblich.
Für die Rechtmäßigkeit einer Zwangsgeldfestsetzung kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung an. Wurde die Vollstreckung der Zwangsgeldfestsetzung schon zuvor beendet, etwa durch Eintragung einer Sicherungshypothek, ist dieser frühere Zeitpunkt für die Beurteilung maßgeblich.
- BGH, Beschl. v. 20.07.2011 – V ZB 300/10
- Sächsisches OVG, Beschl. v. 15.09.2009 – 1 D 114/09
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