Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters
ZSTVBETRV · 11 Normen
- § 1Register
- § 2Inhalt und Zweck des Registers
- § 3Übermittlung von Daten an das Register
- § 4Zu speichernde Daten
- § 5Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung
- § 6Auskunft an Behörden
- § 7Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren; automatisiertes Abrufverfahren
- § 8Auskunft bei Anfragen mit ähnlichen oder unvollständigen Angaben
- § 9Auskunft an betroffene Personen
- § 10Organisatorische und technische Leitlinien und Maßnahmen
- § 11Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregisters ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.