Gesetz zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebiets
ZVSG · 8 Normen
- § 1Geltungsbereich
- § 2Versorgungsträger
- § 3Gleichstellung
- § 4Rentenberechnung in Fällen ohne Gleichstellung
- § 5Geltung von Regelungen
- § 6Zeitpunkt und Art der Gleichstellung
- § 7Verfahren zur Datenmitteilung
- § 8Abrechnung der Aufwendungen
Gesetz zur Gleichstellung mit Zusatzversorgungssystemen des Beitrittsgebiets ist über Lawbster live abrufbar — gemeinsam mit deutschen und europäischen Gesetzen, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.