Art. 52 – Offenlegung von Informationen gegenüber Drittländern

AIFMD · über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

(1)Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann einem Drittland Daten und Datenauswertungen im Einzelfall übermitteln, soweit die Voraussetzungen des Artikels 25 oder des Artikels 26 der Richtlinie 95/46/EG erfüllt sind und die zuständige Behörde des Mitgliedstaats sich vergewissert hat, dass die Übermittlung für die Zwecke dieser Richtlinie erforderlich ist. Das Drittland darf die Daten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats an andere Drittländer weitergeben.
(2)Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats darf die von einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats erhaltenen Informationen nur dann gegenüber einer Aufsichtsbehörde eines Drittlands offenlegen, wenn sie die ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Behörde erhalten hat, die die Informationen übermittelt hat, und, gegebenenfalls, wenn die Informationen lediglich zu dem Zweck offengelegt werden, für den die zuständige Behörde ihre Zustimmung gegeben hat.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 52 AIFMD und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 52 AIFMD direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.