ErwGr. 89

AIFMD · über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010

Bei ihrem Gipfeltreffen im April 2009 in London haben die Staats- und Regierungschefs der G20 vereinbart, dass Hedgefonds oder deren Manager eingetragen und verpflichtet sein sollten, sachdienliche Informationen gegenüber Aufsichts- und Regulierungsbehörden laufend offenzulegen. Sie sollten der Aufsicht unterliegen, damit gewährleistet ist, dass sie über ein angemessenes Risikomanagement verfügen. Im Juni 2010 haben die Staats- und Regierungschefs der G20 in Toronto ihr Engagement erneuert und sich auch verpflichtet, die Umsetzung harter Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz und der Aufsicht über Hedgefonds in einer international kohärenten und nichtdiskriminierenden Art und Weise zu beschleunigen. Zur Unterstützung der Ziele der G20 hat die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtskommissionen im Juni 2009 hochrangige Prinzipien für die Aufsicht über Hedgefonds herausgegeben, um die Entwicklung einer international kohärenten Regulierung auf diesem Gebiet zu steuern. Am 16. September 2010 einigte sich der Europäische Rat darauf, dass Europa seine Interessen und Werte im Kontext der Auswärtigen Beziehungen der Union konsequenter und in einem Geist der Gegenseitigkeit und des gegenseitigen Nutzens vertreten muss und Maßnahmen ergreifen muss, um unter anderem einen erweiterten Marktzugang für europäische Unternehmen zu gewährleisten und die Zusammenarbeit im Regulierungsbereich mit den wichtigsten Handelspartnern zu vertiefen. Die Kommission wird bestrebt sein, dafür zu sorgen, dass diese Verpflichtungen von den internationalen Partnern der Union in vergleichbarer Weise umgesetzt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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