Art. 45 – Pflichten von Wirtschaftsakteuren, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitete oder umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

(1)Wirtschaftsakteure, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitete oder umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, stellen sicher, dass bei der Untersuchung, Leistungsprüfung, Verpackung und Verbringung der Batterien und Bauteile solcher Batterien, die einen dieser Vorgänge durchlaufen haben, angemessene Qualitätskontroll- und Sicherheitsanweisungen befolgt werden.
(2)Wirtschaftsakteure, die zur Wiederverwendung oder zur Umnutzung vorbereitete oder umgenutzte oder wiederaufgearbeitete Batterien in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen, stellen sicher, dass die Batterien die Anforderungen dieser Verordnung und alle einschlägigen Anforderungen, die gemäß anderen Rechtsvorschriften der Union in Bezug auf Produkte, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Verkehrssicherheit gelten, erfüllen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Batterien aufgrund der genannten Vorgänge in eine andere Kategorie von Batterien fallen können. Bei Wiederaufarbeitungsvorgängen stellen die Wirtschaftsakteure den Marktüberwachungsbehörden auf deren Verlangen die Unterlagen bereit, die belegen, dass die Batterie im Einklang mit dieser Verordnung wiederaufgearbeitet wurde.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

Diese Seite zeigt die aktuelle Fassung (Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu). Für tagesaktuelle, zitiersichere Abfragen lässt sich Art. 45 BATTERIE_VO und jede andere deutsche oder europäische Rechtsquelle live per Lawbster-MCP abrufen.

Kann ich Art. 45 BATTERIE_VO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

Ja. Über Lawbster (MCP-Server) greifen KI-Assistenten wie Claude, ChatGPT, Cursor und Copilot Studio — oder eigene Anwendungen per REST-API — direkt auf den tagesaktuellen Volltext deutscher und europäischer Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen zu. Free-Tier verfügbar.

Diese Norm ist Teil von Lawbster — verifizierte deutsche und europäische Gesetze, Verordnungen und Gerichtsentscheidungen, live in jedem KI-Assistenten per MCP (Claude, ChatGPT, Cursor, Copilot Studio u. a.) oder über die REST-API. API-Key holen.