ErwGr. 60

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Um das Konformitätsbewertungsverfahren, die Bescheinigung und letztlich den Marktzugang zu erleichtern und zu beschleunigen, und angesichts der Neuheit und Komplexität der Nachhaltigkeits-, Sicherheits-, Kennzeichnungs- und Informationsvorschriften für Batterien, die in dieser Verordnung festgelegt sind, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die notifizierten Stellen ständigen Zugang zu allen benötigten Prüfgeräten und Prüfeinrichtungen haben und dass sie die Verfahren anwenden, ohne dass den Wirtschaftsakteuren eine unnötige Belastung entstehen. Aus demselben Grund, aber auch um die Gleichbehandlung der Wirtschaftsakteure zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die notifizierten Stellen die Konformitätsbewertungsverfahren einheitlich anwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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