ErwGr. 8

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Der Rat forderte in seinen Schlussfolgerungen vom 4. Oktober 2019 zum Thema „Mehr Kreislaufwirtschaft — Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft“ unter anderem, dass der Übergang zur Elektromobilität von kohärenten politischen Maßnahmen flankiert werden muss, die die Entwicklung von Technologien zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und der kreislaufgerechten Gestaltung von Batterien unterstützen. Darüber hinaus forderte der Rat eine umgehende Überarbeitung der Richtlinie 2006/66/EG, bei der alle einschlägigen Batteriematerialien berücksichtigt und vor allem besondere Anforderungen für Lithium und Kobalt ins Auge gefasst werden sollten; zudem sollte auch ein Mechanismus geprüft werden, der die Anpassung dieser Richtlinie an künftige Veränderungen bei Batterietechnologien ermöglicht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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