ErwGr. 6

BATTERIE_VO · über Batterien und Altbatterien, zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG und der Verordnung (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinie 2006/66/EG

Die Mitteilung der Kommission vom 17. Mai 2018 mit dem Titel „Europa in Bewegung — Nachhaltige Mobilität für Europa: sicher, vernetzt und umweltfreundlich“ enthält einen strategischen Aktionsplan für Batterien. Dieser Aktionsplan enthält Maßnahmen zur Unterstützung der Bemühungen um den Aufbau einer Wertschöpfungskette für Batterien in Europa, die sich auf die Gewinnung, die nachhaltige Beschaffung und die Verarbeitung von Rohstoffen, nachhaltige Batteriematerialien, die Batteriezellenfertigung sowie die Wiederverwendung und das Recycling von Batterien erstreckt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 27.05.2026

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