ErwGr. 49

BIOZID_VO · über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

Zur Förderung der Erforschung und Entwicklung von Wirkstoffen und Biozidprodukten müssen Regeln für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung nicht zugelassener Biozidprodukte und nicht genehmigter Wirkstoffe für Forschungs- und Entwicklungszwecke aufgestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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Kann ich ErwGr. 49 BIOZID_VO direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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