Art. 35
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-104/22 – Lännen MCE Oy gegen Berky GmbH und Senwatec Gmbh & Co. KgECLI:EU:C:2023:343
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 125 Abs. 5 – Internationale Zuständigkeit – Verletzungsklage – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem eine Verletzungshandlung begangen worden ist oder droht – Von einer Suchmaschine, die eine nationale Top-Level-Domain verwendet, angezeigte Werbung – Werbung, die das geografische Liefergebiet nicht präzisiert – Zu berücksichtigende Kriterien
- C-256/21 – KP gegen TV und Gemeinde Bodman-LudwigshafenECLI:EU:C:2022:786
Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarken – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 124 Buchst. a und d – Art. 128 – Zuständigkeit der Unionsmarkengerichte – Verletzungsklage – Widerklage auf Erklärung der Nichtigkeit – Rücknahme der Verletzungsklage – Entscheidung über die Widerklage – Eigenständigkeit der Widerklage
- C-274/21 – EPIC Financial Consulting Ges.m.b.H. gegen Republik Österreich und Bundesbeschaffung GmbHECLI:EU:C:2022:565
Vorlage zur Vorabentscheidung – Öffentliche Aufträge – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Unanwendbarkeit auf die in Art. 2 der Richtlinie 89/665/EWG genannten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes und Nachprüfungsverfahren mangels Auslandsbezugs – Richtlinie 2014/24/EU – Art. 33 – Gleichstellung einer Rahmenvereinbarung mit einem Vertrag im Sinne von Art. 2a Abs. 2 der Richtlinie 89/665 – Unmöglichkeit der Vergabe eines neuen öffentlichen Auftrags, wenn die in der Rahmenvereinbarung festgelegte Höchstmenge und/oder der darin festgelegte Höchstwert der betreffenden Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen bereits erreicht worden ist bzw. sind – Nationale Regelung, die die Entrichtung von Gebühren für den Zugang zu den Verwaltungsgerichten im Bereich der öffentlichen Aufträge vorsieht – Obliegenheit, die Gebühren für den Zugang zu den Gerichten zu bestimmen und zu entrichten, bevor das Gericht über einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung oder einen Nachprüfungsantrag entscheidet – Intransparentes Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge – Grundsätze der Effektivität und der Äquivalenz – Praktische Wirksamkeit – Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf – Richtlinie 89/665 – Art. 1, 2 und 2a – Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Nationale Regelung, die die Zurückweisung einer Klage bei Nichtzahlung der Gebühren für den Zugang zu den Gerichten vorsieht – Bestimmung des geschätzten Wertes eines öffentlichen Auftrags
- C-581/20 – Skarb Państwa Rzeczypospolitej Polskiej reprezentowany przez Generalnego Dyrektora Dróg Krajowych i Autostrad gegen TOTO SpA - Costruzioni Generali und Vianini Lavori SpAECLI:EU:C:2021:808
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Zivil- und Handelssachen – Art. 35 – Einstweilige Maßnahmen einschließlich Sicherungsmaßnahmen – Rechtsbehelf, der auf einen zwischen einer öffentlichen Einrichtung und zwei privatrechtlichen Gesellschaften geschlossenen Vertrag über den Bau einer öffentlichen Schnellstraße gestützt ist – Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz betreffend die Strafzahlungen und Garantien, die sich aus dem Vertrag ergeben – Im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bereits ergangene Entscheidung des in der Hauptsache zuständigen nationalen Gerichts
- C-186/19 – Supreme Site Services GmbH u. a. gegen Supreme Headquarters Allied Powers EuropeECLI:EU:C:2020:638
Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 1 Abs. 1 – Anwendungsbereich – Zivil- und Handelssachen – Gerichtliche Zuständigkeit – Ausschließliche Zuständigkeiten – Art. 24 Nr. 5 – Rechtsstreitigkeiten, die die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben – Auf die Vollstreckungsimmunität gestützter Antrag einer internationalen Organisation auf Aufhebung einer Arrestpfändung und Untersagung ihrer neuerlichen Vornahme
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