Art. 32
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-467/16 – Brigitte Schlömp gegen Landratsamt Schwäbisch HallECLI:EU:C:2017:993
Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Lugano‑II‑Übereinkommen – Rechtshängigkeit – Begriff ‚Gericht‘ – Schlichtungsbehörde nach Schweizer Recht, die für das jedem Erkenntnisverfahren vorangehende Schlichtungsverfahren zuständig ist
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