Art. 66

BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

(1)Diese Verordnung ist nur auf Verfahren, öffentliche Urkunden oder gerichtliche Vergleiche anzuwenden, die am 10. Januar 2015 oder danach eingeleitet, förmlich errichtet oder eingetragen bzw. gebilligt oder geschlossen worden sind.
(2)Ungeachtet des Artikels 80 gilt die Verordnung (EG) Nr. 44/2001 weiterhin für Entscheidungen, die in vor dem 10. Januar 2015 eingeleiteten gerichtlichen Verfahren ergangen sind, für vor diesem Zeitpunkt förmlich errichtete oder eingetragene öffentliche Urkunden sowie für vor diesem Zeitpunkt gebilligte oder geschlossene gerichtliche Vergleiche, sofern sie in den Anwendungsbereich der genannten Verordnung fallen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

Zitierende Gerichtsentscheidungen

  • C-99/24 – G.M.K.-Z.B.M. gegen S. OECLI:EU:C:2025:563

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 66 – Zeitlicher Anwendungsbereich – Klage eines Antragstellers – Erlass eines Zahlungsbefehls – Widerspruch eines Antragsgegners gegen diesen Zahlungsbefehl, der auf erneute Prüfung der betreffenden Sache gerichtet ist – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 3 – Zuständigkeit für Verfahren, die eine unerlaubte Handlung oder eine Handlung, die einer unerlaubten Handlung gleichgestellt ist, oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben – Art. 6 Nr. 1 – Mehrere Beklagte – Art. 22 Nr. 1 – Ausschließliche Zuständigkeit für Klagen, welche dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen sowie die Miete oder Pacht von unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben – Klage auf Zahlung einer Entschädigung für die außervertragliche Nutzung einer in einem Mitgliedstaat belegenen Immobilie – In einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Beklagter

  • C-633/22 – Real Madrid Club de Fútbol und AE gegen EE und Société Éditrice du Monde SAECLI:EU:C:2024:843

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 34 und 45 – Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen – Aufhebung einer Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen – Versagensgründe – Öffentliche Ordnung (ordre public) des Vollstreckungsmitgliedstaats – Verurteilung einer Zeitung und eines ihrer Journalisten wegen Schädigung des Rufs eines Sportvereins – Schadensersatz – Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Pressefreiheit

  • BGH, Urt. v. 21.12.2023 – IX ZR 143/22ECLI:DE:BGH:2023:211223UIXZR143.22.0

    Ein Kläger mit gewöhnlichem Aufenthalt im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland hat auf Verlangen des Beklagten keine Prozesskostensicherheit zu leisten, wenn das gerichtliche Verfahren vor dem Ablauf der Übergangsfrist des Brexit-Abkommens eingeleitet worden ist.

  • C-567/21 – BNP Paribas SA gegen TRECLI:EU:C:2023:452

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 33 und 36 – Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidung – Anerkennung in einem Rechtsstreit vor einem Gericht eines anderen Mitgliedstaats – Wirkungen dieser Entscheidung im Ursprungsstaat – Zulässigkeit einer Klage, die im Anerkennungsmitgliedstaat erhoben wird, nachdem die genannte Entscheidung ergangen ist – Nationale Verfahrensvorschriften, die eine Bündelung der Anträge in nur einem Verfahren vorschreiben

  • C-104/22 – Lännen MCE Oy gegen Berky GmbH und Senwatec Gmbh & Co. KgECLI:EU:C:2023:343

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EU) 2017/1001 – Art. 125 Abs. 5 – Internationale Zuständigkeit – Verletzungsklage – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem eine Verletzungshandlung begangen worden ist oder droht – Von einer Suchmaschine, die eine nationale Top-Level-Domain verwendet, angezeigte Werbung – Werbung, die das geografische Liefergebiet nicht präzisiert – Zu berücksichtigende Kriterien

  • BAG, Urt. v. 29.03.2023 – 5 AZR 55/19ECLI:DE:BAG:2023:290323.U.5AZR55.19.0
  • C-242/20 – HRVATSKE ŠUME d.o.o., Zagreb gegen BP Europa SEECLI:EU:C:2021:985

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Verordnung (EG) Nr. 44/2001 – Art. 5 Nr. 3 – Begriff der ‚Verfahren, die eine unerlaubte Handlung, eine ihr gleichgestellte Handlung oder Ansprüche aus einer solchen Handlung zum Gegenstand haben‘ – Gerichtliches Vollstreckungsverfahren – Auf ungerechtfertigte Bereicherung gestützte Klage auf Herausgabe des rechtsgrundlos Erlangten – Art. 22 Nr. 5 – Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen – Ausschließliche Zuständigkeit

  • C-213/18 – Adriano Guaitoli u. a. gegen easyJet Airline Co. LtdECLI:EU:C:2019:927

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen – Gerichtliche Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 7 Abs. 1 Buchst. a – Zuständiges Gericht für vertragliche Streitigkeiten – Gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen – Verordnung (EG) Nr. 261/2004 – Art. 5, 7, 9 und 12 – Übereinkommen von Montreal – Zuständigkeit – Art. 19 und 33 – Klage auf Ausgleichszahlungen und Schadensersatz wegen Annullierung und Verspätung von Flügen

  • C-172/18 – AMS Neve Ltd u. a. gegen Heritage Audio SL und Pedro Rodríguez ArribasECLI:EU:C:2019:674

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Unionsmarke – Verordnung (EG) Nr. 207/2009 – Art. 97 Abs. 5 – Gerichtliche Zuständigkeit – Verletzungsklage – Zuständigkeit der Gerichte des Mitgliedstaats, in dem ‚eine Verletzungshandlung begangen worden ist‘ – Auf einer Website und auf Social-Media-Plattformen angezeigte Werbung und Verkaufsangebote

  • C-630/17 – Anica Milivojević gegen Raiffeisenbank St. Stefan-Jagerberg-Wolfsberg eGenECLI:EU:C:2019:123

    Vorlage zur Vorabentscheidung – Art. 56 und 63 AEUV – Freier Dienstleistungsverkehr – Freier Kapitalverkehr – Nationale Regelung, die die Nichtigkeit von mit nicht zugelassenen Kreditgebern geschlossenen Kreditverträgen mit Auslandsbezug vorsieht – Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – Art. 17 Abs. 1 – Von einer natürlichen Person im Hinblick auf die Erbringung von Beherbergungsleistungen für Touristen geschlossener Kreditvertrag – Begriff ‚Verbraucher‘ – Art. 24 Nr. 1 – Ausschließliche Zuständigkeit für Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben – Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines Kreditvertrags und auf Löschung der Eintragung einer dinglichen Sicherheit im Grundbuch

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