Art. 69
BRUESSEL_IA · über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025
Zitierende Gerichtsentscheidungen
- C-230/15 – Brite Strike Technologies Inc. gegen Brite Strike Technologies SAECLI:EU:C:2016:560
Vorlage zur Vorabentscheidung — Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen — Verordnung (EG) Nr. 44/2001 — Art. 22 Nr. 4 — Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums — Art. 71 — Von den Mitgliedstaaten für besondere Rechtsgebiete geschlossene Übereinkommen — Benelux‑Übereinkommen über geistiges Eigentum — Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf Benelux-Marken, -Marken und -Modelle — Art. 350 AEUV
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