ErwGr. 13

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Der CO2-Preis steigt, und Unternehmen benötigen langfristige Perspektiven, Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit, um ihre Investitionsentscheidungen im Bereich der Dekarbonisierung industrieller Prozesse treffen zu können. Um den Rechtsrahmen zur Bekämpfung der Verlagerung von CO2-Emissionen zu stärken, sollte daher eine klare Vorgehensweise für die schrittweise weitere Ausweitung des Anwendungsbereichs des CBAM auf Produkte, Sektoren und Teilsektoren, bei denen ein Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen besteht, festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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