ErwGr. 22

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Das CBAM-System weist einige spezifische Merkmale im Vergleich zum EU-EHS auf; diese betreffen unter anderem die Berechnung des Preises der CBAM-Zertifikate, die Möglichkeiten des Handels mit CBAM-Zertifikaten und den Zeitraum ihrer Gültigkeit. Diese Besonderheiten sind notwendig, um die Wirksamkeit des CBAM als Maßnahme zur Verhinderung der Verlagerung von CO2-Emissionen im Laufe der Zeit zu erhalten. Sie stellen auch sicher, dass die Verwaltung des CBAM-Systems keinen übermäßigen Aufwand für die Betreiber bedeutet, was die ihnen auferlegten Verpflichtungen und die dafür notwendigen Verwaltungsressourcen betrifft, und gleichzeitig für die Betreiber im Rahmen des EU-EHS ein angemessenes Maß an Flexibilität gewahrt bleibt. Die Sicherstellung eines solchen Gleichgewichts ist für die betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) von besonderer Bedeutung.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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