ErwGr. 40

CBAM · zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

Die Einfuhr von Strom sollte unter die vorliegende Verordnung fallen, da dieser Sektor für 30 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen in der Union verantwortlich ist. Die angehobenen Klimaziele der Union würden die Differenz bei den CO2-Kosten zwischen der Stromerzeugung in der Union und in Drittländern noch vergrößern. Diese Differenz sowie die Fortschritte bei der Vernetzung des Stromnetzes der Union mit dem der Nachbarländer würde das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen durch wachsende Einfuhren von Strom, von denen ein wesentlicher Teil in Kohlekraftwerken erzeugt wird, noch erhöhen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 16.10.2024

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